Kleiderordnung

der Traditionsgesellschaft 

KG Rötsch mer jett’ Sindorf-Sehnrath vun 1929 e.V.

Präambel

  1. Mit der Kleiderordnung soll ein möglichst einheitliches äußeres Erscheinungsbild der Gesellschaft bei eigenen öffentlichen (offiziellen) Veranstaltungen, Besuchen anderer Organisationen und bei sich ergebenden besonderen Anlässen gewährleistet werden.
  2. Deshalb ist es das gemeinsame Ziel, darauf hinzuwirken, dass alle aktiven Mitglieder nach Ablauf eines Jahres seit dem Beitritt zur KG eine Litewka bzw. Damenjacke tragen. Ist dies im Einzelfall aus persönlichen Gründen nicht realisierbar, sollte zumindest ein Vereins-Polo-Shirt und die vereinsübliche Regenjacke erworben werden.

Der Vorstand der Traditionsgesellschaft KG Rötsch mer jett Sindorf-Sehnrath vun 1929 e.V. legt nachfolgende Kleiderordnung fest.

1.aktive Mitglieder (Mitglieder mit Litewka bzw. Damenweste)

Aktive Mitglieder Sie unterstützen die KG nicht nur finanziell durch ihre Beitragszahlung und ideell, sondern wirken aktiv am Vereinsgeschehen und in der Vereinsarbeit („Arbeitseinsatz“) mit.

Für aktive Mitglieder gilt folgende Kleiderordnung

  1. männliche Mitglieder

* Litewka
* Rötsch mer jett – Narrenkappe
* weißes Hemd (möglichst mit verdeckter Knopfleiste)
* schwarze Fliege, schwarze Stoffhose, schwarze Schuhe und Strümpfe
* Halsorden und jeweiliger Sessionsorden
* Ehrenzeichen, ggf. Gastgeber-Orden
* Weiße Handschuhe ( gilt nur für den Standartenträger)

  1. Weibliche Mitglieder

* Litewka und Rötsch mer jett Narrenkappe oder
* Damenweste (ohne Narrenkappe)
* Weiße Bluse (möglichst mit Hemdkragen)
* Schwarze Fliege. Schwarze Stoffhose bzw. schwarzer Rock, schwarze Schuhe
* Halsorden und jeweiliger Sessionsorden
* Ehrenzeichen, ggf. Gastgeber-Orden
* Weiße Handschuhe ( gilt nur für Standartenträgerin)

Die unter a. und b. benannte Kleidung ist zu tragen

* Bei allen eigenen öffentlichen (offiziellen) Karnevalsveranstaltungen in der Zeit ab der Sessionseröffnung bis zum Ende der Session. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Mitglieder, die    während der Kostümsitzung keine Funktionen für die KG ausüben, Eintrittskarten für diese Veranstaltung erworben haben und kostümiert teilnehmen möchten.
* Bei karnevalistischen Veranstaltungen anderer Organisationen, in der Zeit ab der Sessionseröffnung bis zum Ende der Session, bei denen Mitglieder die Gesellschaft repräsentieren;
* Bei der Beisetzung von Vereinsmitgliedern, sofern es von den Hinterbliebenen nicht unerwünscht ist. Bei diesem Anlass entfällt das Tragen des Halsordens sowie aller Ehrenzeichen.

  1. Sommerkleidung für weibliche und männliche Mitglieder

* rotes Polo-Shirt * event. rote All-Wetterjacke
* schwarze (Stoff)Hose bzw. Rock
* schwarze Schuhe und Strümpfe

Die Sommerkleidung wird bei allen Veranstaltungen, bei denen Mitglieder die Gesellschaft außerhalb der Karnevalssession vertreten, getragen.

2.teilaktive Mitglieder (Mitglieder ohne Litewka bzw. Damenweste)

Teilaktive Mitglieder

Sie unterstützen die KG in gleicher Weise wie die aktiven Mitglieder mit dem Unterschied, dass sie keine Litewka bzw. Dameweste tragen und für sie eine abweichende Kleiderordnung gilt.

Für teilaktive Mitglieder gilt folgende Kleiderordnung

* rotes Polo-Shirt
* event. rote All-Wetterjacke
* schwarze (Stoff)Hose bzw. Rock
* schwarze Schuhe und Strümpfe
* jeweiliger Sessionsorden (während der Session)

Die Kleidung ist zu tragen

* bei der Sessionseröffnung der Gesellschaft
* bei allen Veranstaltungen, bei denen Mitglieder die Gesellschaft                                     d     der Karnevalssession vertreten

3.inaktive Mitglieder

Inaktive Mitglieder

Unter inaktiven Mitgliedern werden Mitglieder verstanden, die aus beruflichen oder privaten Gründen nur passiv am Vereinsgeschehen und der Vereinsarbeit mitwirken können und/oder wollen oder sich nicht für eine Aufgabe innerhalb der KG verpflichten möchten.

Sofern sie die KG durch Beteiligung am Vereinsgeschehen unterstützen, in dem sie die Gesellschaft bei Veranstaltungen anderer Organisationen vertreten, ist folgende Kleidung anzustreben:

* rotes Polo-Shirt
* event. rote All-Wetterjacke
* schwarze (Stoff)Hose bzw. Rock
* schwarze Schuhe und Strümpfe
* jeweiliger Sessionsorden (während der Session)

4.Ehrenmitglieder

Unter Ehrenmitgliedern werden verstanden

  1. Personen des öffentlichen Lebens, die wegen besonderer wiederholter Verdienste um die Gesellschaft oder das rheinische Karnevalsbrauchtum
    b. Aktive, teilaktive und inaktive Mitglieder der Gesellschaft, die wegen besonderer Verdienste um die Gesellschaft auf Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden.

Ehrenmitglieder werden grundsätzlich mit einer Narrenkappe ausgezeichnet.

Die Ehren-Narrenkappe ist zu tragen

* Bei allen eigenen öffentlichen karnevalistischen Vereinsveranstaltungen in der Zeit ab der Sessionseröffnung bis zum Ende der Session;
* Bei karnevalistischen Veranstaltungen anderer Organisationen, in der Zeit ab der Sessionseröffnung bis zum Ende der Session, bei denen Ehrenmitglieder die Gesellschaft vertreten;

Darüber hinaus gilt, sofern ein  Wechsel aus dem Aktiven-Status erfolgt, die Kleiderordnung gemäß Ziffer 1 dieser Kleiderordnung.

5.Ehrenratsmitglieder

Ehrenratsmitglieder sind Personen des öffentlichen Lebens, die die Gesellschaft durch eine zweckgebundene jährliche Mindestzuwendung unterstützen.

Hinsichtlich der Kleiderordnung  gilt § 7 der Ordnung für den Ehrenrat vom 08.Juni 2007 in der jeweils gültigen Fassung.

Schlussbestimmungen

  1. Die Kleidung ist stets vollständig und formgerecht sowie in einem sauberen und einkwandfreien Zustand zu tragen.
  2.  Ein Kleidungstausch mit Mitgliedern anderer Organisationen ( z.B. Karnevalsgesellschaften) ist untersagt.
  3.  Die Kleiderordnung ist als Nebenordnung Bestandteil der Satzung der KG Rötsch mer jett und ist mit der Satzung auszuhändigen.

 

Kerpen-Sindorf, den 19. November 2009

gez. Ewald Burger                       gez. Rainer Bülles

……………………………. .                    ………………………………

1. Vorsitzende/r                           Präsident/in

 

gez. Ursula Kirion                     gez. Ulrich Jarzina

……………………………….                  ……………………………….

Geschäftsführer/in                   Schatzmeister/in

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