Ordensordnung

der Traditionsgesellschaft

„KG Rötsch mer jett Sindorf-Sehnrath vun 1929 e.V.

Der Vorstand der Traditionsgesellschaft KG Rötsch mer jett Sindorf-Sehnrath vun 1929 e.V. beschließt nachfolgende Ordensordnung.

  1. Sessionsorden

1.1 Nachfolgend genannten Mitgliedern wird anlässlich der Sessionseröffnung der  Gesellschaft der jeweilige Sessionsorden verliehen:

a. aktive / teilaktive Mitglieder
b. Ehrenmitglieder
c. Ehrenratsmitglieder

Die erfolgten Verleihungen sind durch den/die Geschäftsführer/in in einer Ordensliste zu dokumentieren.

2.2 Abweichend von Ziffer 1.1 kann der Vorstand inaktiven Mitgliedern, welche die Ziele der Gesellschaft besonders unterstützt haben, sowie Förderern der Gesellschaft einen Sessionsorden verleihen.

Die beabsichtigten Verleihungen sind dem Vorstand, soweit dies möglich ist, vorher zur Kenntnis zu geben. Ausgenommen hiervon sind Verleihungen aus situationsbedingtem Anlass oder aufgrund einer regelmäßigen Unterstützung. Über diese ist der Vorstand im Nachhinein zu unterrichten. Die erfolgten Verleihungen sind in einer Ordensliste zu dokumentieren, die dem Schatzmeister spätestens nach Abschluss der Session auszuhändigen ist.

  1. Der Vorstand kann langjährige oder verdienstvolle Mitglieder und Förderer folgende Auszeichnungen verleihen:

2.1 Auszeichnungen der Gesellschaft

  1. Ehrennadel
    b. Verdienstspange
    c. Ehrengabe

2.2 Verbandsauszeichnungen

  1. Verdienstorden des Festkomitees der Stadt Kerpen
    b. Verdienstmedaille, Sonderorden und Ehrengabe des Karnevalsverbandes „Rhein-Erft“ 1957 e.V. c. Verdienstorden des Bundes Deutscher Karneval e.V.
  2. Voraussetzungen für die Verleihung nach Ziffer 2

3.1 Auszeichnungen der Gesellschaft

3.1.1 Die Ehrennadel kann an Mitglieder in drei Stufen, abhängig von der Dauer ihrer Mitgliedschaft, verliehen werden:

a. Ehrennadel in Bronze  bei 15-jähriger Mitgliedschaft
b. Ehrennadel in Silber  bei 30-jähriger Mitgliedschaft
c. Ehrennadel in Gold  bei 40-jähriger Mitgliedschaft

3.1.2 Die Verdienstspange kann unabhängig von der Zugehörigkeitsdauer an Mitglieder und Förderer verliehen werden,

a. welche die Ziele und Aufgaben der KG Rötsch mer jett besonders un terstützt haben
b. welche sich um die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an das  Brauchtum zur Unterstützung der Aufgaben und Ziele der KG Rötsch mer jett besonders verdient gemacht haben,

c. die sich in der KG Rötsch mer jett durch besonders verdienstvollen Einsatz bei der Gestaltung und Durchführung des heimatlichen Brauchtums mindestens 5 Jahre bewährt haben.

3.1.3 Bei besonderen Anlässen kann die Gesellschaft eine Ehrengabe überreichen.

3.2 Verbandsauszeichnungen

3.2.1 Verdienstorden des Festkomitees der Stadt Kerpen können entsprechend den Bestimmungen der jeweils gültigen Geschäftsordnung des Festkomitees verliehen werden.

3.2.2 Medaillen, Sonderorden und Ehrengabe des Karnevalsverbandes „Rhein-Erft“ 1957 e.V. können entsprechend den Bestimmungen der jeweils gültigen Ordensordnung dieses Verbandes verliehen werden.

3.2.3 Verdienstorden des Bundes Deutscher Karneval e.V. können entsprechend den Bestimmungen des jeweils gültigen Ordens-Status dieses Verbandes verliehen werden.

  1. Anträge auf Verleihung der Auszeichnungen gemäß Ziffer 2

Alle Anträge auf Verleihung der aufgeführten Auszeichnungen können von jedem Mitglied bis spätestens 31. Juli eines Jahres namentlich und schriftlich mit Begründung beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand hat zu prüfen, ob der Antrag berechtigt ist. Die Genehmigung von Anträgen bedarf eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstandes nach Prüfung der Daten durch den/die Geschäftsführer/in.

Erweist sich der Antrag als unberechtigt im Sinne dieser Ordnung, ist er zurückzuweisen.

  1. Verleihung der Auszeichnungen nach Ziffer 2 und der Urkunde

Diese erfolgt nach Terminabsprache durch den/die Vorsitzende(n) und den Präsidenten / die Präsidentin im Rahmen

* der Sessionseröffnung oder
* der Kostümsitzung oder
* eines anstehenden Festkommerses.

Damit die Ehrung in angemessener würdiger Form erfolgen kann, sollte der Antragsteller den Vorstand über den Auszuzeichnenden mit für die Ehrung ausreichenden Informationen versehen, soweit diese dem Vorstand nicht selbst bekannt sind.

Auch erfolgt die Auszeichnung nicht zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

  1. Ordensbuch für die Auszeichnungen nach Ziffer 2

Für alle Auszeichnungen ist ein Ordensbuch anzulegen, in welchem die Ordensträger – getrennt nach der Stufe – nummeriert einzutragen sind. Die entsprechende Nummerierung ist auf der Urkunde zu vermerken.

Der/die Geschäftsführer/in verwaltet die Aufzeichnungen, die Urkunden und er/sie führt das Ordensbuch.

Kerpen-Sindorf, den 19. April 2008

gez. Ewald Burger                               gez. Rainer Bülles

……………………………….                      ……………………………………

Vorsitzende(r)                                    Präsident(in)

 

gez. Ursula Kirion                            gez. Ulrich Jarzina

…………………………………                 ……………………………………..

Geschäftsführer(in)                        Schatzmeister(in)

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